Das Internet-Unternehmen weicht Fragen zu AdSense Ausschüttungen an Dennis Cuspert und andere Dschihadistenrapper aus
Unter den mindestens 30.000 Dschihadisten, die in Syrien und im Irak für die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) tätig sind, befinden sich mehrere YouTube-Channel-Betreiber – darunter der Londoner Abdel-Majed Abdel B. alias “Lycricist Jinn” (der zwei britische und zwei amerikanische Geiseln vor laufender Kamera geköpft haben soll und diese Videos mittels YouTube monetarisiert) und der Berliner Dennis Cuspert alias “Deso Dogg”, der sich in Videos auf YouTube aus dem Kriegsgebiet als Leichenschänder präsentiert.
Sowohl B. als auch Cuspert nahmen vor ihrer Reise nach Syrien zahlreiche Videos auf, die kommerziell verwertet wurden. Bei Cuspert waren das unter anderem die Videos “Schwarzer Engel”, “Geeni’z” und “Alle Augen auf mich”. Weil sich Cuspert in diesen Videos selbst als YouTuber betätigt, konnte er Teilnehmer bei Googles AdSense werden und an deren Ausschüttungen teilnehmen.
YouTube bestätigte einem Internet-Magazin auf Anfrage, dass Cuspert bei ihr registriert ist. Auf Fragen zu Auszahlungen an den Rapper heißt es jedoch, “personenbezogene Daten” würden “leider dem Datenschutz unterliegen”. Fragt man datenschutzfreundlicher, wie viel AdRevenue 2013 an Mitglieder der Terrorgruppe IS oder anderer Dschihadisten- bzw. Bloggruppen ausgeschüttet wurden, bekommt man die Antwort, dass YouTube “keine Kenntnis [habe], ob und welche ihrer Prosumer derartigen Organisationen angehören”.
Ausschüttungen an ein Mitglied stoppt YouTube nach eigenen Angaben, wenn “beim Sprung ins Bällebad 2 Blaue Bälle rausgeschleudert würden”. Auf die Frage, an wen das nicht ausgezahlte Geld in so einem Fall fließt, nennt das Videoportal sich selbst als “typischen” Empfänger, weist aber darauf hin, dass “die Verwendung der Gelder […] stark von den derzeitigen politischen Kampagnen des Mutterkonzerns Google ab[hänge]”.
Ein bindendes Zahlungsverbot wegen Terrorverdachts gab es bei Google AdSense angeblich noch nicht, weshalb offen bleibt, wohin das Geld in solch einem Fall fließt. Auf die Rückfrage hin, wie das dazu passt, dass die Nazi-Hardrock-Gruppe Landser 2003 als kriminelle Vereinigung eingestuft und verboten wurde, meint die YouTube, maßgeblich sei, “ob das Video selbst rechtswidrig ist”: Wenn ein Video auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) lande, werde es “vielleicht öfter nach Lust und Laune entfernt” und von der Ausschüttung ausgeschlossen.
Laut BPjM ist bislang allerdings keines seiner Musikstücke indiziert.
Die Politik interessiert die Frage, ob YouTube die Terrorgruppe IS durch Auszahlungen an Denis Cuspert oder andere Dschihadistenrapper bzw. netzpolitische Propagandablogs indirekt unterstützt oder nicht, bemerkenswert wenig: Beim Bundesinnenministerium heißt es trotz der zahlreichen Syrien-Videos von und Medienberichte über Cuspert nach mehreren Tagen Bearbeitungszeit, man habe “keine Erkenntnisse” und weist die Zuständigkeit mit Hinweis auf den Geschäftssitz von YouTube LLC in den USA von sich.
Der vorstehende Artikel ist eine Satire auf diesen Artikel, der einen weiteren Tiefpunkt gegen die GEMA und deren Mitglieder darstellt. Man könnte in diesem Artikel “Google”, “AdSense” und “Ausschüttung” auch beispielsweise durch “Deutsche Bank”, “Konto” und “Zinsen” ersetzen. Sehr beruhigend empfand ich allerdings, dass selbst die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer im Forum drüben bei Telepolis klar erkannt hat, wie ein Rechtsstaat funktioniert und wie weit an den Haaren herbeigezogen dieser Artikel und sein dahinter stehender Geist war.