Ein merkwürdige Kombination von Accounts

Gerade bin ich über diesen Tweet gestolpert:

Nun ist mir auch klar, dass natürlich kein einziger dieser Accounts, die der gute Alex (@avrecum) etwas dafür kann, dass er sie kombiniert.

Was der Einschluss des Accounts von Kim Dotcom aber mal wieder schön illustriert ist, dass der Geist des illegalen Filesharing und das komplette darum aufgebaute Rechtfertigungsgebäude leider immer noch in der Szene der Gegner des Urheberrechts als Kristallisationspunkt lebt.

Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass es keine naturgegebenen Zwang zur Verletzung von Urheberrechten gibt, nur weil man sich im Internet ausdrückt und bewegt.

Urheber abzocken ist nichts neues – #yes2copyright #SaveYourInternet

Was jedem in der gerade laufenden Debatte um Artikel 13 der neuen Richtlinie zum Urheberrecht in der EU klar sein muss ist, dass natürlich niemand Lust darauf hat, für etwas zu bezahlen. Klar, mit Ausnahmen, manche Leute, die man dann gut findet, bei denen lässt man vielleicht mal ein paar Euro. Aber die vielen Male, die man Rick Astley “Never gonna give you up” benutzt hat, um andere zu trollen, würde man natürlich nie und nimmer daran denken, dass man ja für die Quelle des Spaßes, den man sich gemacht hat, ein paar cent abgeben könnte. Das Argument soll aber nicht sein, dass jeder, der den größten Troll der Geschichte verbreitet, dafür etwas bezahlen soll.

Sondern die Plattformen, auf denen diese Art kulturelle Aktivität stattfindet und die dieses Verhalten gezielt zu Geld machen sollen von genau diesen Einnahmen einen kleinen Teil abgeben.

Um aber nun als Urheber etwas in der Hand zu haben, das nachhaltig verhindert, dass Inhalte unvergütet, oder schlimmer noch, an Dritte vergütet auf Plattformen stattfinden, muss jemand für das Fehlverhalten haften. Die Erfahrung (sucht nach copyright und whack-a-mole) der letzten 25 Jahre hat gezeigt, dass das die Plattform sein muss, weil alles andere verwaltungstechnisch gar nicht zu lösen ist.

Um aber zu zeigen, dass es für uns Musiker schon immer (auch vor dem Internet!) eine ganz normale Sache war, dass zwar für Auftritte bezahlt wird, dass aber die Kompositionen, die dort gespielt werden, nicht vergütet werden wollen, habe ich Euch mal einen Vertrag meiner damaligen Band Frame of Mind rausgesucht, den uns 1990 eine Kneipe vorgelegt hatte.

Ihr seht also: das Bedürfnis, seine Kosten so niedrig wie möglich zu halten ist verständlich und überall verbreitet. Sogar bei den Leuten, die vordergründig glauben, dass sie ja Musik und lokale Kultur unterstützen: jede Coverband bekommt ihr Geld, aber die Leute die die Stücke geschrieben haben, bekommen nichts. Deshalb sind wir Komponisten auch an dieser zentralen Schnittstelle in der Diskussion: weil wir besser als jeder andere die Realität kennen, dass unsere Werke zwar benutzt werden wollen (Unterlegung von Homevideos, Indie-Filmen, Corporate Videos etc. etc.) die Vergütung dafür aber eben nicht eingesehen wird.

Und deshalb sind wir auch so empfindlich, wenn an diese Rechte wieder und wieder in Frage gestellt, bzw. oftmals sogar ganz offen negiert werden.

Solange es keine wirksame Haftung der Plattformen gibt, sind alle Aussagen “aber wir wollen ja, dass es den Urhebern besser geht” reine Lippenbekenntnisse meistens gepaart mit einem grundsätzlichen Unverständnis der Realität, die in diesem Geschäft herrscht.

Hier sind noch ein paar Links zum nachlesen:

Teil 1, 2 und 3 lesen: